Satzung der
GRÜNE LISTE ALTRHEIN e.V.
G L A
und Vorstand

Beitrittserklärung zur GLA
Urwahlprogramm der GLA von 1984


§ 1 Name, Tätigkeitsgebiet

( 1 ) Der Name der Wählergemeinschaft ist: “GRÜNE LISTE ALTHREIN”.
        abgekürzt “GLA
( 2 ) Ihr Tätigkeitsgebiet ist die Verbandgemeinde Eich mit den angeschlossenen
       Orten Alsheim, Gimbsheim, Eich, Hamm und Mettenheim.
( 3 ) Der Sitz der “GLA” ist Eich.
( 4 ) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

§ 2 Grundsätze und Ziele der “GLA”

Ziel der “GLA” ist es, ökologische und soziale Grundsätze Kommunalpolitisch umzusetzen.

§ 3 Mitgliedschaft

( 1 ) Mitglied der “GLA” kann jede Person werden, die mit ihren Grundsätzen und Zielen übereinstimmt.
( 2 ) Die Mitgliedschaft wird beim Vorstand schriftlich oder mündlich beantragt.
       Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. In strittigen Fällen
       und bei Ablehnung entscheidet die Mitgliederversammlung.
( 3 ) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zustimmung des Vorstandes bzw.
       der Mitgliederversammlung und endet durch eine schriftliche Austritts-
       erklärung, Ausschluss oder Tod.
( 4 ) Über einen Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. Ein ent-
       sprechender Antrag erfordert die 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung
( 5 ) Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
       Für einkommensschwache Mitglieder kann der Beitrag vom Vorstand
       ermäßigt werden.

§ 4 Organe der “GLA”

Bestandteile der “GLA” sind die Mitgliederversammlung, Arbeitskreise, sowie der Vorstand.

§ 5 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung besteht aus den ordnungsgemäß gelade-
nen und erschienenen Mitgliedern. Die Mitgliederversammlung soll
vom Vorstand mindestens 1-mal pro Jahr schriftlich unter Angabe von
Datum, Ort, Uhrzeit und einstweiliger Tagesordnung einberufen werden.
Die Einladung hat spätestens 6 Tage vor dem angesetzten Termin zu
erfolgen. Der Vorstand hat auch dann eine Mitgliederversammlung ein-
zuberufen, wenn dies 10% der Mitglieder beantragen.

§ 6 Aufgaben der Mitgliederversammlung sind u.a.

( 1 ) Beschlussfassung über die Grundsätze und Ziele der Arbeit der “GLA”,
       sowie deren Verwirklichung, wie z.B. über sämtliche Wahlkampf-
       aktionen und Koalitions- und Kooperationsvereinbarungen, Programm,
       Satzung, Beitragsordnung, alle an Mitgliedsversammlungen einge-
       brachten Anträge und die jeweilige Tagesordnung, die Rechenschaftsbe-
       richte (Entlastung) der Vorstandsmitglieder und Verwendung von Finanzmitteln.
( 2 ) Wahl des Vorstandes ( jeweilige Amtszeit 2 Jahre )
( 3 ) Wahl der Kandidaten für Verbands- und Ortsgemeinderatswahlen.

Werden für einen Listenplatz mehrere Kandidaten vorgeschlagen, so erfolgt die Stimmabgabe durch Angabe des Namens des Kandidaten auf dem Stimmzettel. Der Bewerber mit mehr als der Hälfte der Stimmen ist gewählt. Falls keine absolute Mehrheit zustande kommt, wird ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen durch geführt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Wird für einen oder mehrere aufeinander folgende Listenplätze nur ein Kandidat vorgeschlagen, kann "en bloc" mit j a oder n e i n abgestimmt werden.
Über die gesamte Liste ist am Schluss nochmals abzustimmen. Dabei sind
die Mehrfachbenennungen festzusetzen.

§ 7 Vorstand

( 1 ) Der Vorstand wird auf 2 Jahre gewählt. Seine Amtszeit endet mit der
       Wahl eines neuen Vorstandes.
( 2 ) Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem
       Kassierer.
( 3 ) Die Vorstandswahlen sind geheim und erfolgen in getrennten Wahl-
       gängen. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus drei gleichbe-
       rechtigten Vorstandsmitgliedern. Bei der Wahl des geschäftsführenden
       Vorstandes hat jedes stimmberechtigte Mitglied 3 Stimmen. Stimmenan-
        häufung ist nicht erlaubt. Gewählt sind die 3 Kandidaten, die die meisten
       Stimmen erhielten.
( 4 ) Gewählte Vorstandsmitglieder können jederzeit auf Mitgliederversamm-
       lungen dadurch abgewählt werden, dass an ihrer Stelle ein neues Mit-
       glied in den Vorstand gewählt wird. Die beabsichtigte Abwahl muss je-
       doch vor der Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden. Die Ab-
       wahl erfordert die einfache Mehrheit der Mitglieder der Mitgliederversammlung.
( 5 ) Sitzungen des Vorstandes sind für jedes Mitglied offen.
( 6 ) Der geschäftsführende Vorstand vertritt die “GLA” verantwortlich
       nach innen und außen. Ihm obliegt die Vertretung der Interessen der
       “GLA” gegenüber anderen Parteien, Verbänden, Behörden, etc.
        in der Öffentlichkeit. Er stellt den Vorstand im Sinne des § 26 BGB dar.
( 7 ) Der Kassierer verwaltet die Finanzmittel und ist zeichnungsberechtigt
       für das Konto der “GLA” . Eine/r vom geschäftsführenden Vorstand
       soll vertretungsweise für das Konto zeichnungsberechtigt sein.

§ 8 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung

( 1 ) Die Mitgliederversammlung der “GLA” ist beschlussfähig, wenn nach
        ordnungsgemäßer Ladung mindestens 10% ihrer Mitglieder erschienen sind.
( 2 ) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleich-
        heit gilt ein Antrag als abgelehnt. Eine Satzungsänderung bedarf der
        Zustimmung von 2/3 der erschienen Mitglieder und muss in der Einladung
        zur Mitliederversammlung angekündigt sein. Ebenso muss eine geplante Auflösung
        der “GLA” schriftlich in der Einladung angekündigt werden
        und bedarf der Zustimmung von 2/3 der erschienenen Mitglieder.
( 3 ) Über die in den Organen gefassten Beschlüsse und diesen zugrunde-
       liegenden Anträge sind Niederschriften zu führen, die vom Protokoll-
      Führer zu unterzeichnen sind.

§ 9 Arbeitskreise

Die Mitglieder der “GLA” können Arbeitskreise zu Themenkomplexen
bilden. Die Arbeitskreise sind jedem Mitglied offen und berichten auf
Mitgliederversammlungen über ihre Arbeit.

Arbeitskreise sind auch für Nichtmitglieder offen.

 

§ 10 Haftungsklausel

Die “GLA” haftet nur mit dem Vermögen der Wählergemeinschaft.
Somit sind die Vorstandmitglieder nicht persönlich haftbar.

Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 26.04.84 errichtet.

Ins Vereinsregister (VR 721) eingetragen am 07. Mai 1984

1. Änderung vom 21.12.93 ; Ins VR eingetragen am 9.3.94

 

Der gewählte Vorstand der GLA (gewählt am 04.03.2015):

Dr. Gunter Mahlerwein, Gimbsheim, Holunderstraße 7
Christa Jungkenn-Lauth, Alsheim, Kellerpfad 7
Margit Gerbig, Alsheim, Bahnhofstraße 7

Kassierer:

Wolfgang Reich, Alsheim, Elbestraße 7

Vorstands Adresse (Grüne Liste Altrhein e.V.):

Dr. Gunter Mahlerwein, Gimbsheim, Holunderstraße 7